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Fragen & Antworten zur UV-Phototherapie

Folgende FAQs geben interessierten Patienten und Anwendern eine erste praktische Orientierung. Sie ersetzen weder eine ärztliche Aufklärung oder Begleitung noch die umfangreichen Hinweise in den zugehörigen Gebrauchsanweisungen unserer Geräte.

 

Wie gefährlich ist die UV-Strahlung?

Die UV-Bestrahlungsstärke in der Phototherapie ist deutlich höher als die des natürlichen Sonnenlichts. Das ist auch gewollt, um in einer kurzen und für den Patienten akzeptablen Zeit die notwendige therapeutische Wirkung erzielen zu können. Bei unsachgemäßer Anwendung und in Abhängigkeit von Ihrem Hauttyp kann es daher zu UV-typischen Risiken und Nebenwirkungen kommen.

Eine zu hohe UV-Dosis kann mit einigen Stunden Zeitverzug nach der Anwendung zu einem Sonnenbrand (Erythem) unterschiedlichster Ausprägung führen. Die kumulative und übermäßige UV-Strahlung kann die Entstehung von Hautkrebs begünstigen.

 

Wie kann ich Risiken und Nebenwirkungen minimieren?

Schützen Sie zuerst immer Ihre Augen und Ihre gesunde Haut. Setzen Sie bei der Behandlung immer eine UV-Schutzbrille auf. Zudem sollte gesunde Haut immer mit Kleidung oder Sonnenschutzcreme mit hohem Lichtschutzfaktor abgedeckt bzw. eingecremt werden.

Beginnen Sie Ihre Behandlungsreihe immer mit einer niedrigen Dosis bzw. Behandlungszeit und steigern Sie diese nur dann schrittweise, wenn Sie keine Symptome eines Sonnenbrandes feststellen.

Führen Sie ein persönliches Patiententagebuch, in dem Sie alle Einzeltherapien bzgl. der behandelten Körperstellen und Dosis festhalten. Es hilft Ihnen, Ihre individuelle Dosiseinstellung zu finden und gezielt anzupassen.

 

Wann darf die UV-Therapie nicht angewandt werden?

Bei der UV-Therapie sind folgende Kontraindikationen zu berücksichtigen:
•  Tumoröse Hautveränderungen
•  Krankhafte Lichtüberempfindlichkeit der Haut z.B. Xeroderma Pigmentosa
•  Porphyrin-Erkrankungen
•  Floride Tuberculose oder andere floride Prozesse
•  Hyperthyreose
•  Lupus erythematodes
•  Begleitende medikamentöse Behandlung mit potentieller Hautschädigung

 

Welche Nebenwirkungen können auftreten?

Als Nebenwirkungen der UV-Therapie sind Erytheme (Sonnenbrand) die Trockenheit der Haut bekannt.

 

Was kann ich tun, um eine maximale Wirkung bei möglichst kurzer Behandlungsdauer zu erzielen?

Die Wirkung der UV-Strahlung können Sie erhöhen, indem Sie Schuppen vor Behandlungsbeginn sorgfältig entfernen und die Haut anfeuchten. Entfernen Sie zudem ggf. aufgetragene Cremes und Kosmetika.

 

Wie häufig und wie lange muss ich das Gerät benutzen?

Eine Therapie setzt sich aus einzelnen Sitzungen zusammen, die jeweils nur wenige Minuten dauern und 3 bis 5 Mal in der Woche zu wiederholen sind. Je nach Schweregrad der Erkrankung sollten 20 bis 25 Sitzungen ausreichen, bis die Hauterscheinungen abgeklungen sind.

 

Hat die UV-Strahlung eine heilende oder nur lindernde Wirkung?

Die UV-Strahlung hat nur eine lindernde Wirkung, die aber dazu führt, dass die Hautläsionen abheilen können. Im Rahmen einer reduzierten Erhaltungstherapie ist es zumeist möglich, diesen verbesserten Status aufrecht zu erhalten, sofern ein übermäßiger kumulativer UV-Eintrag ausgeschlossen werden kann.

 

Kann die Wirkung des Saalux® UV-Kamms nach längerem Gebrauch nachlassen?

Die Lebensdauer des UV-Strahlers ist technisch begrenzt, so dass die Wirkung nach längerem Gebrauch tatsächlich nachlassen kann. Sollten Sie den Eindruck haben, dass Ihr Gerät davon betroffen ist, können Sie uns kontaktieren, um es prüfen und den Strahler ggf. austauschen zu lassen.

 

Kann ich bei schwer zugänglichen Körperstellen auf den Kammaufsatz verzichten?

Nein, denn die Kammreihen dienen nicht nur zum Scheiteln der Haare sondern auch als Abstandshalter zur Haut. Nur so können Sie die in einer Therapiesitzung eingebrachte UV-Dosis wirklich kontrollieren. Ändert sich zudem der Abstand, ist die Dosis über die Zeit nicht mehr berechenbar und das Risiko erhöht, entweder zu wenig oder zu viel UV-Strahlung lokal aufgebracht zu haben.

 

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

In Deutschland werden die Kosten für Hilfsmittel in der Regel von den Krankenkassen vollständig übernommen (ausgenommen ggf. gesetzliche Zuzahlung von max. 10 EUR). Eine zwingende Voraussetzung hierzu ist u.a. ein entsprechendes Rezept bzw. eine Verordnung durch einen Arzt. Um Ihre Ansprüche auf einen Kostenerstattung nicht zu verlieren oder spätere Diskussionen zu vermeiden, sollten Sie nie ein Gerät auf eigene Rechnung vorab kaufen, ohne sich mit Ihrer Krankenkasse abgesprochen zu haben. Das Sachleistungsprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherungen beispielsweise verhindert z.B. etwaige Rückerstattungsansprüche. Weitere Informationen z.B. zur Abwicklung finden Sie hier.
 

 

Welche Rolle übernimmt der Arzt, wenn ich das Gerät selbst kaufe und in Heimtherapie anwende?

Sämtliche Informationen auf unserer Seite wie auch in den Gebrauchsanweisungen ersetzen nicht die ärztliche Diagnose und Therapiebegleitung. Der Arzt stellt sicher, dass die Krankheit richtig diagnostiziert und die Ursachen richtig zugeordnet werden. Zudem wählt der Arzt aus der heutigen Vielzahl möglicher Therapieformen die richtige Therapie für den jeweiligen Patienten aus und kontrolliert dessen Therapieerfolg.